Aktivmitglieder
1) Die aktive Mitgliedschaft steht allen natürlichen Personen offen, die bereit sind, kontinuierlich oder bei Gelegenheit an der Erfüllung der Vereinsaufgaben aktiv mitzuwirken.
2) Die Aufnahme von Aktivmitgliedern erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch Beschluss der Generalversammlung. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand auf Ende eines Vereinsjahres.
3) Die Mitgliedschaftsrechte stehen nur den Aktivmitgliedern zu.
Passivmitglieder
1) Die passive Mitgliedschaft steht allen natürlichen und juristischen Personen offen, die bereit sind, den Verein bei der Erfüllung seiner Aufgaben moralisch und finanziell zu unterstützen.
2) Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Der Austritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Vorstand.
Mitgliederbeitrag
Die Höhe des Jahresbeitrages von Aktiv- und Passivmitgliedern wird jährlich durch die Generalversammlung festgelegt.